I. Allgemeine Vorgaben

I.1 Erklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung

muss

Verpflichtung zu den Ökologischen Mindeststandards

Vor Beginn der Produktion geben die Geschäftsführung und die Herstellungsleitung gemeinsam folgende Erklärung gegenüber der federführenden Filmförderung/dem federführenden Sender/VoD-Dienst/ gegenüber der Prüfstelle ab: »Es wird versichert, dass die aktuellen Regelungen zu den ›Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen‹ vollständig zur Kenntnis genommen wurden und diese Regelungen und Bestimmungen bei der Herstellung des/der o.a. Films/Serie/AV-Produktion vollständig und sachgerecht eingehalten werden.«

I.2 Green Consultant

muss

Einsatz eines Green consultants

Es muss entweder ein*e externe*r Green Consultant oder ein*e Mitarbeiter*in, der/die zum Green Consultant ausgebildet wurde, beschäftigt werden. Beide müssen eine fundierte, in jedem Fall mehrtägige Aus- oder Fortbildung zum/zur Green Consultant und jeweils aktuelle Kenntnisse nachweisen. Sie begleiten die jeweiligen Produktionen von der Planung bis hin zur Abnahme. Ihre Beratung bezieht sich auf die Einhaltung der ökologischen Standards und insgesamt auf eine möglichst ressourcenschonende, CO2-arme Produktions- weise. Dabei binden sie das gesamte Team ein.

Was ist ein green consultant?

Berufsbild

Jedes Filmprojekt braucht einen Green Consultant. Dieser muss einen Lehrgang mit Zertifikat abgeschlossen haben (IHK München oder in der Hochschule der Medien Stuttgart), welches ihn befähigt, folgende Aufgaben und Zielsetzungen an einem Filmset zu erbringen:

(überarbeitet nach Quelle www.BVGCD.de)

Am Ende der Produktion sollten auch Standards und Vorlagen erarbeitet worden sein, welche für kommende Projekte genutzt und die Abläufe für eine nachhaltigere Drehweise vereinfachen.

Das ideale Vorgehen sieht die Einbindung eines Green Consultant schon in der Stoffentwicklung vor.

Denn wie ein Film gemacht wird, hängt ja zum größten Teil vom Drehbuch ab. Dabei geht es nicht darum, Kreativität oder künstlerische Entfaltung zu hemmen oder einzuschränken.

Roman Avianus

Green Consultant

Für filmklima° ist Roman Avianus als zertifizierter Green Consultant beratend tätig.

Roman arbeitet seit 1996 in der Medienwirtschaft und hat auf Filmsets der Studio Babelsberg wie: „Duell- Enemy at the Gates“, MI3, Flightplan, oder der Bourne-Filmreihe mitgewirkt.

Erfahrungen hat er auch an TV Sets, wie „Hinter Gittern“ oder in kleinen Berliner Produktionsfirmen gesammelt.

Dann den Technikverleih Dienstleister 25p cine support gegründet und eine Videothek bis zum bitteren Ende betrieben.

Mit diesen vielen Erfahrungen aus der Praxis kann er sich schnell und effektiv in jede Produktionssituation eindenken und will so zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise der Film und Medienbranche beitragen.

Einen Green Consultant finden

Der Bundesverband Green Film & TV Consultants Deutschland e.V. bietet ein Verzeichnis für Green Consultants deutschlandweit

I.3 Vorlaufende CO₂-Bilanz

muss

Vor Beauftragung der Produktion bzw. vor dem Antrag bei der Filmförderung muss mit Hilfe des CO2-Rechners der MFG eine Erfassung der geplanten CO2-Emissionen durchgeführt werden. Diese Erfassung erfolgt mit einer vereinfachten Berechnungsmethode, die in dem CO2-Rechner der MFG ab Ende 2022 zur Verfügung steht. Die Erfassung kann alternativ auch in Kalkulationsprogrammen, z.B. Sesam, erfolgen, sofern diese nachweislich eine im Ergebnis vergleichbare Berechnung durchführen können. Diese Erfassung ermöglicht es, die Produktion insgesamt auf eine ökologisch nachhaltige Herstellungsweise auszurichten.

I.4 Nachlaufende CO₂-Bilanz

muss

Nach Abschluss der Produktion muss eine detaillierte Erfassung der Daten mit Hilfe des CO2-Rechners der MFG durchgeführt werden. Die Erfassung kann alternativ auch in Kalkulationsprogrammen, z.B. Sesam, erfolgen, und zwar in 2022 ohne Auflagen und ab 2023 mit der Auflage, dass diese Programme nachweislich eine im Ergebnis vergleichbare Berechnung durchführen können und bei geförderten Filmproduktionen den aktuellen Vorgaben des Filmfördergesetzes entsprechen.

I.5 Abschlussbericht

muss

Nach Abschluss der Produktion muss das Produktionsunternehmen auf der Grundlage einer standardisierten Vorlage einen (oder, sofern mehr als 25% der Gesamtherstellungskosten im Ausland anfallen und das Unternehmen auch das Label green motion beantragt, zwei) Abschlussbericht/e erstellen. Darin wird über die Erfüllung der Muss-Vorgaben Rechenschaft abgelegt und es werden die tatsächlichen, nach dem Ende der Produktion berechneten CO2-Emissionen der Produktion ausgewiesen (siehe auch Kriterium I.4 »Nachlaufende CO2-Bilanz«).

Vorlagen für den Abschlussbericht

Allgemeiner Abschlussbericht

zur Einhaltung der ökologischen Mindeststandards

Abschlussbericht Ausland

zur Einhaltung der ökologischen Mindeststandards

Für Produktionen, die vor dem 16.02.23 beauftragt wurden:

abschlussbericht bis 16.02.23

Vorlage Abschlussbericht

Zum nächsten Punkt:

II.1 Ökostrom in Betriebsstätten